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Richtlinien für Zuweiser

 

Jede medizinisch bedingte Exposition mit ionisierender Strahlung in der Diagnostik oder Therapie ist mit einem Risiko für die Patientin / den Patienten verbunden und unterliegt daher unter anderem: 

  • der rechtfertigenden Indikation durch die fachkundige Ärztin/den fachkundigen Arzt (ESR iGuide – klinische Entscheidungshilfe bei der Wahl der adäquaten Untersuchung)
  • der Einhaltung der sog. nationalen diagnostischen Referenzwerte
  • dem Optimierungsgebot der individuellen Untersuchung (in Anlehnung an die WHO-Stellungnahme zur Ethik in der medizinischen Bildgebung

Gerne unterstützen wir Sie zum Beispiel bei: 

der Auswahl der bestmöglichen Untersuchungs-/Therapiemethode für Ihre Patientin/Ihren Patienten radiologie(at)spitalmenziken.ch oder telefonisch unter 062 765 35 30

Fragen zur Strahlenexposition einer geplanten oder stattgehabten Untersuchung  strahlenschutz(at)spitalmenziken.ch oder telefonisch unter 062 765 35 31

Interesse an unseren internen Fortbildungen zum Thema Strahlenschutz
strahlenschutz(at)spitalmenziken.ch oder telefonisch unter 062 765 35 31

Weitere Informationen zu den Themen Strahlenschutz und Medizinphysik:

Ab Freitag, 7. Februar 2025 gilt eine MNS-Pflicht für folgende Personen:

 

  • Alle Besucherinnen und Besucher in Behandlungsbereichen
  • Alle ambulanten Patientinnen und Patienten
  • Stationäre Patientinnen und Patienten ausserhalb ihres Zimmers
  • Mitarbeitende bei direktem Patientenkontakt

Die Dauer dieser Massnahme richtet sich nach dem weiteren Verlauf der Epidemie und den Zahlen des BAG.

ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) wird ihnen in jedem Bereich zugänglich gemacht.