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Asana Mahlzeitendienst


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Ernährungsberatung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Umstellung Ihrer Ernährungsgewohnheiten und der Verbesserung Ihres Ernährungszustandes. Die Krankenkassen zahlen mit ärztlicher Verordnung
 Ärztliche Verordnung

Ernährungstherapie bei:

  • Stoffwechselkrankheiten (Diabetes Typ I, Diabetes Typ II)
  • Adipositas
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Nierenerkrankungen
  • Fehl- und Mangelernährungszuständen
  • Nahrungsmittelallergien
  • Krankheiten des Verdauungssystems

Ursachen für Beratungen, die meistens von den Krankenkassen nicht übernommen werden, ausser bei diagnostizierter Fehl- oder Mangelernährung:

  • Gesunde Ernährung in jedem Alter und jeder Lebenslage (z.B. Nachtarbeit)
  • Besondere Situationen wie Schwangerschaft/Stillzeit, Menopause, Vorbereitung auf eine bevorstehende Operation

 

Lucie Mileti
Ernährungsberaterin
Anmeldung
Telefon 078 843 09 80
E-Mail

Sprechstunde nach Vereinbarung

Ab Freitag, 7. Februar 2025 gilt eine MNS-Pflicht für folgende Personen:

 

  • Alle Besucherinnen und Besucher in Behandlungsbereichen
  • Alle ambulanten Patientinnen und Patienten
  • Stationäre Patientinnen und Patienten ausserhalb ihres Zimmers
  • Mitarbeitende bei direktem Patientenkontakt

Die Dauer dieser Massnahme richtet sich nach dem weiteren Verlauf der Epidemie und den Zahlen des BAG.

ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) wird ihnen in jedem Bereich zugänglich gemacht.